AGB

1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma 
Krall Facility – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem
Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt. Soweit einzelvertragliche Regelungen
bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen
die einzelvertraglichen Regelungen vor.
2. Vertragsgegenstand
2.1.Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht
begründet.
2.2. Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister
selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3. Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1.Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags
durch den Auftraggeber (lt. Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande.
Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (lt. Angebot) zwei Wochen gebunden.
3.2.Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im Auftrag beschrieben.
4. Vertragsdauer und Kündigung
4.1.Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2.Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 8 Wochen
zum Vertragsende vereinbart.
4.3. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im
Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet, der Auftraggeber
nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es
sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
5.1.Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
5.2.Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner
Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.
5.3. Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich
nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5.4. Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags
wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist
und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und
gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger
Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des
Änderungsantrages besteht.
Ggf. wird die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen
Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung 
schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen
zustande.
5.5.Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das
nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sei denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder
Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide
Parteien zu gewährleisten.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1.Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und
berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
6.2.Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in
Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die auf einer Schätzung basierenden Mengenansätze
beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.
6.3.Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung
gestellt. Gilt nicht wenn nach der Regelung für Kleinunternehmer § 19 UStG abgerechnet
wird.
6.4.Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von
30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.
7. Haftung
7.1.Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für
leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet
der Dienstleister in demselben Umfang.
7.2.Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der
Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher
Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln,
Verzugs oder Unmöglichkeit.
7.3.Nicht gehaftet wird für Personen- und Sachschäden, die mittel- und unmittelbar mit den erbrachten Leistungen (z.B. Winterdienst, rutschiges Laub) durch den Dienstleister in Zusammenhang stehen.
8. Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Hat der
Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EUMitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag
unser Geschäftssitz.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung
soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen
der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht
zuwider läuft.
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